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Behandlungspflege in Hannover:
ASD Pflegedienst, die fachkundige Unterstützung auf dem Weg zur Genesung.

Ein Arm beim Blutdruck messen

Behandlungspflege nach SGB V in Hannover:

Die Behandlungspflege nach SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) umfasst medizinische Leistungen, die von Krankenkassen finanziert werden, um die Gesundheit eines Patienten wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern.

Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören unter anderem:

  1. Wundversorgung:
    Reinigung, Desinfektion und Verbandwechsel von Wunden zur Förderung der Heilung und Vermeidung von Infektionen.
  2. Medikamentengabe:
    Verabreichung von verschriebenen Medikamenten gemäß ärztlicher Anweisung, einschließlich Injektionen, Infusionen oder oraler Medikation.
  3. Injektionen:
    Verabreichung von Medikamenten durch intramuskuläre oder subkutane Injektionen zur Behandlung von verschiedenen Krankheiten oder zur Schmerzlinderung.
Ein Kind bei der Behandlung
  1. Katheterisierung:
    Einsetzen und Pflegen von Kathetern, wie beispielsweise Harnkathetern oder Magensonden, um die Ausscheidung von Urin oder die Nahrungszufuhr zu gewährleisten.
  2. Blutdruckmessung:
    Regelmäßige Messung des Blutdrucks zur Überwachung von Herz- Kreislauf-Erkrankungen oder zur Anpassung von Medikamentendosierungen.
  3. Blutzuckermessung:
    Überwachung des Blutzuckerspiegels bei Diabetikern zur Kontrolle des Diabetes und zur Anpassung der Insulindosierung.
  4. Dekubitusprophylaxe:
    Maßnahmen zur Vermeidung von Druckgeschwüren, wie regelmäßiges Umlagern von bettlägerigen Patienten oder die Verwendung spezieller Lagerungshilfen.
  5. Stoma- und Tracheostomaversorgung:
    Pflege und Versorgung von künstlichen Körperöffnungen wie Stoma oder Tracheostoma, einschließlich Reinigung und Wechsel von Beuteln oder Tuben.
Ein Foto von Geld und Tabletten

Wann übernimmt die Kranken- und Pflegekassen die Kosten gemäß SGB V

1. Ärztliche Verordnung:
Die Behandlungspflege muss ärztlich verordnet werden. Ein Arzt stellt ein Rezept oder eine Verordnung aus, die die Art und den Umfang der benötigten Leistungen festlegt.

2. Notwendigkeit und Angemessenheit:
Die Behandlungspflege muss medizinisch notwendig und angemessen sein, um die Gesundheit des Patienten wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern. Sie muss dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen.

3. Erforderlichkeit und Pflegegrad:
3. Erforderlichkeit: Die Pflege muss erforderlich sein, um den Pflegebedarf des Patienten zu decken. Es muss nachgewiesen werden, dass die Pflegeleistungen notwendig sind und von geschultem medizinischem Fachpersonal erbracht werden müssen.

4. Pflegegrad:
Bei Pflegebedürftigkeit gemäß Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) können bestimmte Leistungen der Behandlungspflege zusätzlich zur Pflegeversicherung abgerechnet werden. Der Pflegegrad wird durch einen Begutachtungsdienst festgestellt.

5. Budgetierung:
Es gibt bestimmte Budgets für die Behandlungspflege, die von den Kassen festgelegt werden. Die Leistungen müssen innerhalb dieser Budgets erbracht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kostenübernahme von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann und von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter der individuelle Bedarf des Patienten, die ärztliche Verordnung und die Leistungen, die von der Pflegekasse bewilligt werden.

Ein frohliches Kind mit Down Syndrom und der Strin an seinem Vater

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